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Umzugskosten steuerlich absetzbar

Es besteht die Möglichkeit Umzugskosten auch bei einem privat veranlassten Umzug steuerlich geltend zu machen.

Münzen Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, sind Umzüge von Privatpersonen seit dem Jahre 2006 den haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet worden. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Begründung des Gesetzespaketes, in der aufgeführt ist, dass
zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die gemäß dem neu gefassten § 35 a des Einkommensteuergesetz abzugsfähig sind, auch von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören.

Aufgrund der beschlossenen Änderung des Familienleistungsgesetzte wurden ab dem 01.01.2009 erweiterte Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit festgelegt. Haushaltsnahe Dienstleistungen können ab sofort jährlich mit Aufwendungen von bis zu € 20.000,00 steuerlich berücksichtigt werden. Bei einer Absetzbarkeit von 20 % ergeben sich somit Steuereinsparungen von bis zu € 4.000,00. Darüber hinaus können übrigens auch noch Handwerkerrechnungen von bis zu € 6.000,00 steuerlich geltend gemacht werden, was zu einer weiteren Steuerersparnis von bis zu € 1.200,00 führen kann.

Diese Regelung bezieht sich jedoch in allen Fällen nur auf die eigentlichen Arbeitskosten. Die Aufwendungen für Material oder Maschinennutzung sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, ein Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition sowie keine anderweitige Kostenübernahme durch Arbeitgeber, Behörden oder ähnliches.

In unserer Rechnung werden die notwendigen Formalitäten berücksichtigt und die absetzbaren Kosten separat aufgeführt. Bitte leisten Sie im Zusammenhang mit haushaltnahen Dienstleistungen oder Handwerkerarbeiten keine Barzahlungen, da die steuerliche Absetzbarkeit dann nicht gewährleistet ist.

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